Fragen & Antworten
Ist diese Form der Beschäftigung legal?
Ja, diese Beschäftigungsform ist legal.
Sie beauftragen eine unserer Partnerfirmen mit der Erbringung der Dienstleistung. Die polnische Firma schult die geeigneten Mitarbeiter und entsendet sie zu Ihnen. Sie sind nur der Auftraggeber, Arbeitgeber bleibt die Firma in Polen. Die Pflegekraft oder Haushaltshilfe ist in Polen angestellt und versichert. Das ist möglich durch die Dienstleistungsfreiheit nach dem EU-Recht.
Wie kann man das überprüfen?
Das Formular A1 (Entsendeausweis, früher E101) und eine Europäische Versichertenkarte müssen vorhanden sein. Diese Dokumente überprüft auch der Zoll auf der Suche nach illegalen Arbeitskräften.
Bekommt die Pflegekraft ein eigenes Zimmer?
Ja, der Pflegekraft oder Haushaltshilfe steht ein eigenes Zimmer zu. Das Badezimmer darf sie mitbenutzen.
Was bedeutet Betreuung rund um die Uhr?
Betreuung rund um die Uhr heißt nicht 24 Stunden Arbeit. Auch die Pflegekraft braucht Zeit, sich auszuruhen und zu erholen.
Das Zusammenwohnen mit der Pflegekraft gibt Ihnen die Sicherheit, dass jemand da ist, wenn Sie unerwartet Hilfe brauchen.
Wie lange dauert es bis die Pflegekraft bei Ihnen ist?
Bis die Pflegekraft bei Ihnen ist dauert es in der Regel 7 bis 10 Tage.
Welche Kündigungsfrist gibt es?
Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten 14 Tage.
Was mache ich, wenn meine Pflegekraft mal nicht da ist?
Wenn die Pflegekraft Urlaub hat oder aus anderen Gründen vorübergehend abwesend sein sollte, kümmern wir uns bei Bedarf um eine Vertretung.
Wenn die Chemie nicht stimmt?
Wenn Sie mit der Pflegekraft nicht zurecht kommen, finden wir so schnell wie möglich geeigneten Ersatz.
Gehen Sie mit Ihrer Pflegekraft pfleglich um. Gegenseitige Achtung ist die beste Grundlage für eine gute Zusammenarbeit.
Welche Alternativen gibt es?
Direktanstellung: Hier sind Sie Arbeitgeber, müssen also Steuern und Sozialabgaben abführen, es sind nur haushälterische Tätigkeiten zulässig, Pflege darf nicht gemacht werden und es sind auch nur 8 Stunden täglich erlaubt.
Selbständig: Wer als vermeintlich Selbständiger eine Betreuung rund um die Uhr anbietet, kann nur für einen Auftraggeber arbeiten, macht dies regelmäßig und handelt nicht unternehmerisch. Das heißt dieser Anbieter arbeitet scheinselbständig und somit nicht legal.
Wer kann mich unterstützen?
Die Pflegekassen stellen Leistungen zur Verfügung. Die Pflegebedürftigen entscheiden selbst, ob sie Pflegesachleistungen oder Geldleistungen oder eine Kombination aus beiden in Anspruch nehmen.