Preise

Monatliche Kosten (inkl. Vermittlungsgebühr)

geringe und schwache Deutschkenntnisse
ab 2.450,- € brutto
kommunikatives Deutsch
ab 2.550,- € brutto
gute bis sehr gute Deutschkenntnisse
ab 2.650,- € brutto

Die Kosten beinhalten das Gehalt, die Sozialabgaben, Steuern, Versicherungen, Bearbeitungs- und Betreuungsgebühr. Bei zwei zu betreuenden Personen können die Kosten zwischen 150,- und 450,- Euro brutto höher liegen.

Das Gehalt ist abhängig von der Qualifikation der Betreuerin und Ihren Anforderungen. Sozialabgaben und Steuern sind darin enthalten, sie werden vom Arbeitgeber in Polen abgeführt.

Sonstige Kosten

Fahrtkosten
ca 110,- bis 200,- €

Verpflegung und Unterkunft für die Pflegekraft oder Haushaltshilfe sind grundsätzlich frei.

Die hier aufgeführten Kosten sind die Gesamtkosten inkl. 19% USt.

Außer den monatlichen Kosten und den Fahrtkosten entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.

Die Höhe der monatlichen Kosten hängt vom Pflegeaufwand und von der Qualifikation der Pflegekraft ab. Je besser die Pflegekraft qualifiziert ist und je besser sie deutsch spricht, desto höher sind die monatlichen Kosten.

Die Fahrtkosten in Höhe von ca. 110 € bis 200 € brutto für die Pflegekraft sind zu übernehmen. Die Verpflegung und ein Zimmer sind der Pflegehilfe kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Die monatlichen Kosten werden jeweils vom Dienstleister am Ende des Monats in Rechnung gestellt. Die Fahrtkosen sind der Betreuungskraft nach der Ankunft direkt bar zu erstatten.

Jegliche Kosten entstehen erst nach Arbeitsantritt der Betreuungskraft.

Was die Pflegekasse leistet

Monatliches Pflegegeld

Pflegegrad 1Gilt nur für neu eingestufte Personen
125,- €*
Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
316,- €
Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
545,- €
Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
728,- €
Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
901,- €

*Hier gewährt die Pflegeversicherung keine Geldleistung, sondern eine zweckgebundene Kostenerstattung nach §28a SGB XI


Sonstige monatliche Leistungen

Pflegehilfsmittel
40,- €

Jährliche Leistungen

Verhinderungspflege
1.612,- €*
Kurzzeitpflege
1.774,- €*

Einmalige Leistungen

Wohnanpassung
4.000,- €

* Außerdem können 806 € aus dem Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege ausgegeben werden. Somit steigt die jährliche Verhinderungspflege auf die Höhe von insgesamt 2.418 €. Angehörige, die pflegebedürftige Familienmitglieder pflegen und betreuen, haben Anspruch auf maximal 6 Wochen Verhinderungspflege, wenn sie Urlaub machen oder durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert sind.
Seit dem 1. Januar 2017 stehen die Leistungen der Verhinderungspflege sowie der Kurzzeitpflege den Versicherten der Pflegegrade 2 bis 5 zu.

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Aufwendungen für die Betreuung können als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG) oder auch als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) geltend gemacht werden.

Näheres kann Ihnen sicher Ihr Steuerberater sagen.

Kontakt

Rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns nach Vereinbarung in unserem Büro, wir beraten Sie gerne ausführlich und unverbindlich.

Wenn Sie sich bereits ausreichend informiert fühlen, können Sie uns direkt den ausgefüllten Fragebogen zuschicken.